BRANDSCHUTZ

Kostenlose Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit – Diese Chancen gibt es 2025

ZBA
25. Juli 2025
14 Min. Lesezeit
Kostenlose Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit – Diese Chancen gibt es 2025 Der Fachkräftemangel bleibt auch 2025 ein zentrales Thema: Rund 1,7 Millionen offene...
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Kostenlose Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit – Diese Chancen gibt es 2025

Der Fachkräftemangel bleibt auch 2025 ein zentrales Thema: Rund 1,7 Millionen offene Stellen standen zuletzt im vierten Quartal 2023 rund 2,6 Millionen arbeitslosen Menschen gegenüber – insbesondere in Bereichen wie IT, Pflege, Handwerk oder Brandschutz. Um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und berufliche Perspektiven zu fördern, stellt die Bundesregierung erhebliche Mittel für staatlich geförderte Weiterbildungen bereit.

Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen den Wandel der Arbeitswelt. Immer mehr Berufe verändern sich oder entstehen neu. Deshalb bietet die Agentur für Arbeit Förderprogramme an, mit denen Teilnehmer eine Weiterbildung zu 100 % finanziert erhalten – inklusive Zuschüssen für Lebensunterhalt, falls sie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen.

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2025: Die Zuständigkeit für Bildungsgutscheine liegt künftig vollständig bei der Agentur für Arbeit – auch Jobcenter-Kunden beantragen ihre Weiterbildung über die Arbeitsagentur.

Warum Weiterbildung 2025 wichtiger denn je ist

Viele Arbeitgeber melden Fachkräftemangel – insbesondere in IT, Pflege, Bau, Logistik und technischen Berufen wie Brandschutz. Gleichzeitig sind rund 2,6 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet (Stand 2023). Weiterbildung ist damit der Schlüssel zur Vermittlung in gefragte Berufe – und eine Investition in die eigene Zukunft.

2025 werden besonders gefördert:

  • Digitale Kompetenzen und IT-Weiterbildungen
  • Pflegeberufe und Gesundheitswesen
  • Handwerks- und Technikberufe (z. B. Sprinklertechniker)
  • Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen
  • Logistik und Transport (z. B. LKW-Führerschein, Stapler)

Die Agentur übernimmt nicht nur die Kursgebühren. Zusätzlich können Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Lernmaterialien und bei Bürgergeldempfängern sogar ein Weiterbildungsgeld von 150 € pro Monat flankierend gewährt werden – sowie Prämien bis 2.500 € bei erfolgreichem Abschluss und bestandenen Prüfungen.

Bildungsgutschein: 100% Kostenübernahme für Ihre Qualifizierung

Der Bildungsgutschein ist eines der bekanntesten Förderinstrumente der Agentur für Arbeit. Er deckt die vollständigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung ab und übernimmt zusätzliche notwendige Aufwendungen. Die rechtliche Grundlage bildet § 81 SGB III.

Was der Bildungsgutschein abdeckt:

• Lehrgangsgebühren zu 100%
• Prüfungsgebühren
• Lehrmaterialien und Arbeitskleidung
• Fahrtkosten (0,20 €/km)
• Kinderbetreuungskosten (bis 160 €/Kind)
• Unterkunft und Verpflegung bei auswärtigen Kursen

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Grundsätzlich können folgende Personen gefördert werden:

  • Arbeitslose mit oder ohne Leistungsbezug
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Beschäftigte, die seit längerer Zeit nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten (z. B. 4 Jahre oder mehr)
  • Berufsrückkehrer nach einer Familienphase

Für Arbeitslose besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses. Die Weiterbildung muss jedoch notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern.

Geförderte Weiterbildungen (Beispiele):

  • Sprinklertechniker: Spezialisierungskurse von ca. 6 Monaten
  • Pflegefachkraft: Umschulung über 24 Monate
  • Fachinformatiker: 24-monatige Umschulung mit IHK-Abschluss
  • Logistikmeister: 12-monatige Aufstiegsfortbildung
  • Steuerfachangestellter: 24-monatige Umschulung

Gültigkeit und wichtige Bedingungen:
Ein Bildungsgutschein ist in der Regel 3 Monate gültig und muss innerhalb dieser Frist bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Anbieter über eine AZAV-Zulassung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügen. Dies garantiert die Qualität der Weiterbildung.

Zusätzliche finanzielle Anreize ab 2025:

  • Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich bei abschlussbezogenen Weiterbildungen (anrechnungsfrei)
  • Prämie bei bestandener Zwischenprüfung: 1.000 €
  • Prämie bei bestandener Abschlussprüfung: 1.500 €

Praxistipp: Bereiten Sie sich gut auf das Beratungsgespräch vor. Bringen Sie Stellenanzeigen mit, die Ihre Wunschqualifikation erfordern, und informieren Sie sich vorab über AZAV-zertifizierte Kurse. Unser Sprinklertechniker-Kurs ist vollständig förderfähig und ein gefragter Berufszweig.

AVGS – Der flexible Aktivierungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein flexibles Förderinstrument für kürzere Maßnahmen, individuelles Coaching oder Bewerbungstrainings. Er eignet sich besonders für Soft Skills, Job-Coachings oder Existenzgründungsberatungen.

Die drei AVGS-Varianten:

1. AVGS-MAT (Maßnahmen bei einem Träger):
Diese Variante fördert Kurse oder Coachings bis zu ca. 8 Wochen. Typische Beispiele:

  • Bewerbungscoaching und Profiling
  • Sprach- und Kommunikationstraining
  • EDV-Grundkurse
  • Staplerschein oder andere Zusatzqualifikationen
  • Gründercoaching für angehende Selbstständige (bis zu 60 Stunden)

2. AVGS-MPAV (Private Arbeitsvermittlung):
Mit diesem Gutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Bei erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zahlt die Arbeitsagentur das Vermittlungshonorar. Für ALG-I-Empfänger besteht nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit ein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

3. AVGS-MAG (Maßnahmen beim Arbeitgeber):
Diese Variante ermöglicht betriebliche Trainingsmaßnahmen oder Praktika von bis zu 6 Wochen. Ein Beispiel: Wer als Sprinklertechniker einsteigen möchte, kann über MAG ein betriebliches Praktikum absolvieren und so direkt Kontakte knüpfen.

Wer kann einen AVGS erhalten?

  • Arbeitslose (mit und ohne Leistungsbezug)
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer nach Familienphase
  • Hochschulabsolventen auf aktiver Jobsuche

Gut zu wissen: Ein AVGS ist in der Regel innerhalb von 3 Monaten einzulösen und meist regional gültig. Für überregionale Maßnahmen kann eine Erweiterung beantragt werden.

Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Förderung für Beschäftigte

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten. Seit 2024 wurden die Förderbedingungen nochmals verbessert: Die frühere Voraussetzung, dass Arbeitnehmer vom Strukturwandel betroffen sein müssen, entfällt.

Förderhöhe nach Unternehmensgröße:

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter):
• Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
• Bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss

KMU (10–249 Mitarbeiter):
• Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
• Bis zu 50 % Lohnkostenzuschuss

Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter):
• Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
• Bis zu 25 % Lohnkostenzuschuss

Zusätzliche Förderung für besondere Zielgruppen:
Beschäftigte über 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung erhalten einen Bonus von 10 % auf beide Fördersätze. Auch bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zur Qualifizierung kann sich die Förderung erhöhen.

Geförderte Weiterbildungen im Rahmen des QCG (Beispiele):

  • Digitalisierung und Industrie 4.0
  • IT-Zertifizierungen (z. B. SAP, Microsoft, Cisco)
  • Projektmanagement und agile Methoden
  • Künstliche Intelligenz und Data Science
  • Nachhaltigkeit, Umweltmanagement und technische Berufe wie Sprinklertechniker

Praxistipp für Arbeitnehmer: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über das QCG. Viele Unternehmen kennen diese attraktive Förderung noch nicht. Die Personalabteilung kann sich beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (Tel.: 0800 4 5555 20) beraten lassen.

Wichtig für Unternehmen: Der Antrag auf Qualifizierungsgeld muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter sind möglich.

Qualifizierungsgeld – Der neue Lohnersatz bei Weiterbildung

Seit April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld, eine steuerfreie Entgeltersatzleistung für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter während beruflicher Weiterbildungen unterstützen möchten.

So funktioniert das Qualifizierungsgeld:

  • 60% des Nettolohns für Beschäftigte ohne Kind
  • 67% des Nettolohns für Beschäftigte mit mindestens einem Kind
  • Die Auszahlung erfolgt direkt von der Agentur für Arbeit an die Mitarbeitenden
  • Der Arbeitgeber kann den Betrag auf bis zu 100% aufstocken (nicht sozialversicherungspflichtig)
  • Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen selbst

Voraussetzungen:

  • Mindestens 120 Stunden Weiterbildung, die nicht nur eine kurze Anpassungsqualifizierung ist
  • Der Bildungsträger muss AZAV-zertifiziert sein
  • Mindestanteil betroffener Beschäftigter: 10% bei KMU (unter 250 Mitarbeiter), 20% bei größeren Unternehmen
  • Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag regelt den Qualifizierungsbedarf
  • Die Mitarbeitenden müssen schriftlich zustimmen

Kombinationsmöglichkeit: Qualifizierungsgeld kann mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) kombiniert werden – das Unternehmen erhält Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, während Mitarbeitende Lohnersatz erhalten.

Typische Einsatzbereiche:

  • Transformation in der Automobilindustrie (z. B. Verbrenner zu E-Mobilität)
  • Digitalisierung im Handel und Bankwesen
  • Energiewende und Automatisierung in der Industrie

Die maximale Förderdauer beträgt 42 Monate (3,5 Jahre). Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Im Unterschied zum Kurzarbeitergeld ist die Aufstockung durch den Arbeitgeber nicht sozialversicherungspflichtig.

Praxistipp: Auch technische Weiterbildungen wie Sprinklertechniker sind förderfähig, wenn sie die Beschäftigungsperspektive im Unternehmen sichern. Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Antrag vor Beginn stellen und die Mitarbeitenden schriftlich zustimmen.

Regionale Förderprogramme – Zusätzliche Chancen

Neben bundesweiten Programmen bieten viele Länder eigene Förderangebote. Diese lassen sich häufig mit Bundesförderungen kombinieren und bringen zusätzliche finanzielle Vorteile.

BundeslandProgrammFörderungZielgruppe
NRW Bildungsscheck NRW ehemals bis 500 € (50 %) – Einstellung zum 30.06.2024 Beschäftigte, Berufsrückkehrer
Bayern Bayerischer Qualifizierungsscheck bis 500 € (50 %) Beschäftigte in KMU
Sachsen Weiterbildungsscheck bis ca. 500 € oder 80 % Beschäftigte, Selbstständige
Berlin Qualifizierung vor Beschäftigung (QfB) 100 % für bestimmte Arbeitslose Arbeitslose mit Jobzusage
Hamburg Weiterbildungsbonus bis 750 € (50 %) Beschäftigte, Selbstständige

Praxistipp: Informieren Sie sich zuerst über Bundesförderungen und ergänzen Sie sie durch Landesprogramme, sofern verfügbar. IHK oder Handwerkskammer bieten regionale Förderberatung zur Kombination der Möglichkeiten an.

Gefragte Berufe und Weiterbildungen 2025

Der Arbeitsmarkt 2025 zeigt deutliche Trends – diese Weiterbildungen haben besonders gute Vermittlungschancen:

IT & Digitalisierung (z. B. Data Analyst, KI-Entwickler)

  • Data Analyst / Data Scientist
  • Cloud-Architekt
  • Cyber Security Specialist
  • KI-Entwickler
  • Full-Stack Developer

Pflege & Gesundheit (115.000 offene Stellen)

  • Pflegefachkraft
  • Pflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Physiotherapeut

Handwerk & Technik:

  • Sprinklertechniker (sehr hohe Nachfrage)
  • Anlagenmechaniker SHK
  • Elektroniker für Gebäudetechnik
  • CNC-Fachkraft
  • Mechatroniker

Transport & Logistik (ca. 100.000 Fahrer gesucht)

  • Berufskraftfahrer (CE-Führerschein)
  • Logistikmeister
  • Disponenten
  • Lagerlogistiker

Beantragung Schritt für Schritt

Der Weg zur geförderten Weiterbildung ist einfacher als viele denken. Hier die wichtigsten Schritte:

1. Beratungstermin vereinbaren
Kontaktieren Sie Ihre Agentur für Arbeit oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung. Wichtig: Auch Jobcenter-Kund:innen wenden sich ab 2025 für Bildungsgutscheine ausschließlich zur Agentur für Arbeit.

2. Vorbereitung des Beratungsgesprächs

  • Lebenslauf aktualisieren
  • Stellenanzeigen sammeln, die Ihre Wunschqualifikation fordern
  • AZAV-zertifizierte Kurse recherchieren (z. B. in der KURSNET-Datenbank)
  • Begründung formulieren, warum die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert

3. Antragstellung und Bewilligung
Nach positivem Beratungsgespräch erhalten Sie den Bildungsgutschein oder AVGS. Beachten Sie die Gültigkeitsdauer (zumeist 3 Monate) sowie regionale Beschränkungen.

4. Kursauswahl und Anmeldung
Wählen Sie einen zugelassenen Bildungsträger aus und lassen Sie sich dort beraten. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

5. Teilnahme und Nachweise
Während der Weiterbildung müssen Sie regelmäßig Anwesenheitsnachweise einreichen. Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag ein Attest erforderlich.

Unterschiede: Arbeitslose vs. Beschäftigte

Förderung für Arbeitslose:

• 100 % Kostenübernahme (Kurs, Fahrt, Unterkunft)
• Weiterzahlung von ALG I oder Bürgergeld
• Weiterbildungsgeld von 150 €/Monat
• Prämien bis 2.500 € bei Abschluss
• Kinderbetreuungskosten bis 160 €/Kind

Förderung für Beschäftigte:

• 25 %–100 % Zuschuss zu Kurskosten (je nach Unternehmensgröße)
• 25 %–75 % Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber
• Qualifizierungsgeld (60 % bzw. 67 % des Nettolohns)
• Bonus für ältere Mitarbeitende und Menschen mit Behinderung
• Antrag durch den Arbeitgeber erforderlich

Fazit: Ihre Chance auf beruflichen Neustart

2025 bietet eine große Chance zur beruflichen Neuorientierung oder Aufstieg. Mit Förderungen von bis zu 50.000 € pro Person investiert der Staat massiv in Ihre Qualifizierung – ob Sie arbeitslos, gefährdet oder beruflich aufsteigen möchten.

Das Wichtigste: Weiterbildung ist keine Frage mehr des Geldes. Die Hürden wurden gesenkt, die Förderprogramme ausgebaut. Besonders gefragt sind Qualifizierungen in zukunftssicheren Bereichen wie IT, Pflege, Handwerk und grünen Technologien. Mit dem Weiterbildungsgeld und attraktiven Prämien ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für Ihren beruflichen Neustart.

Der erste Schritt ist oft der schwerste: Vereinbaren Sie heute noch einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die Nachfrage ist hoch – Ihre Chance war nie größer! Nutzen Sie 2025 für Ihren beruflichen Neustart.

Starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung bei der ZBA

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen zukunftssichere Qualifizierungen mit 100 % Förderung. Vom gefragten Sprinklertechniker bis zum Brandschutzbeauftragten – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in den neuen Job.

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