Ein Keil unter der Brandschutztür, Kartons im Fluchtweg oder der falsche Griff zum Löschmittel: Vermeintlich harmlose Gewohnheiten können im Brandfall gefährlich werden. Diese fünf verbreiteten Irrtümer zeigen, worauf es im betrieblichen Brandschutz tatsächlich ankommt.
Für Arbeitgeber, Brandschutzhelfer und Beschäftigte zählt vor allem, Gefahren früh zu erkennen und die betrieblichen Abläufe zu kennen. Wissen über Brandverhütung, Alarmierung und sichere Flucht sollte deshalb regelmäßig vermittelt und praktisch eingeübt werden.
Mythos 1: „Fettbrände kann man mit Wasser löschen“
Der Irrtum
„Feuer löscht man mit Wasser – das funktioniert auch bei brennendem Fett.“
Richtig ist: Brennendes Speiseöl oder Fett niemals mit Wasser löschen.
Wasser verdampft im stark erhitzten Fett schlagartig und kann brennendes Fett mitreißen. Die entstehende Stichflamme kann schwere Verbrennungen verursachen und den Brand ausbreiten. Für Speiseöl- und Speisefettbrände sind geeignete Löschmittel der Brandklasse F erforderlich.
Was bei einem kleinen Topf- oder Pfannenbrand helfen kann
- Die Energiezufuhr abschalten, sofern das gefahrlos möglich ist.
- Bei einem kleinen, noch beherrschbaren Brand kann ein passender Deckel das Feuer ersticken – nur ohne Eigengefährdung.
- Das Gefäß stehen lassen und vollständig abkühlen lassen. Den Deckel nicht frühzeitig anheben; heißes Fett kann sich erneut entzünden.
- Für Löschversuche nur ein für Fettbrände geeignetes Gerät verwenden und dessen Bedienhinweise beachten.
Sobald sich Feuer oder Rauch ausbreiten oder ein Eingreifen unsicher ist: Abstand nehmen, andere warnen, den Gefahrenbereich verlassen und die Feuerwehr unter 112 aus einem sicheren Bereich alarmieren. Ein größerer Fettbrand gehört in die Hände der Feuerwehr. Verhaltensempfehlungen des BBK.
Löschdecken sind kein Ersatz für geeignete Fettbrandlöscher
Die DGUV rät im gewerblichen und öffentlichen Bereich davon ab, Speiseöl- und Speisefettbrände mit Löschdecken zu bekämpfen. Beim Auflegen und durch Flammendurchschlag besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Küchen benötigen eine zur Gefährdung passende Brandschutzausstattung. DGUV Information 205-001, Abschnitt 8.4.9.
Mythos 2: „Ein Keil unter der Brandschutztür schadet nicht“
Der Irrtum
„Die Tür fällt ständig zu. Für den Arbeitsalltag können wir sie ruhig blockieren.“
Richtig ist: Selbstschließende Schutzabschlüsse müssen schließen können.
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse begrenzen entsprechend ihrer Ausführung die Ausbreitung von Feuer beziehungsweise Rauch. Keile, Kisten oder festgebundene Türblätter können diese Schutzfunktion außer Kraft setzen. Auch der Schließbereich muss frei bleiben.
Wenn eine solche Tür betrieblich offen stehen soll, kommt eine für den konkreten Abschluss geeignete Feststellanlage infrage. Sie hält die Tür kontrolliert offen und gibt sie bei Auslösung zum Schließen frei. Planung, Einbau, Abnahme und Instandhaltung müssen zu den maßgeblichen Nachweisen und Vorgaben passen. Das DIBt erläutert den bauaufsichtlichen Rahmen.
Die DIN 14677 betrifft die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen. Die Aussage „zugelassen nach DIN 14677“ beschreibt deshalb nicht den erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweis für die Anlage.
Kontrollen in den Betriebsablauf integrieren
Entfernen Sie unzulässige Blockaden, melden Sie beschädigte Türen oder Schließmechanismen und halten Sie die Zuständigkeit für Mängel fest. Lassen Sie Feststellanlagen fachgerecht prüfen. Wie häufig zusätzliche Kontrollgänge sinnvoll sind, hängt von Nutzung und Gefährdung ab.
Manipulierte Schutzeinrichtungen können rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben. Eine persönliche Haftung oder Leistungskürzung tritt jedoch nicht automatisch in jedem Fall ein; entscheidend sind die konkreten Umstände.
Mythos 3: „Feuerlöscher funktionieren auch ohne Wartung“
Der Irrtum
„Der Löscher hängt schon lange unbenutzt da. Warum sollte er nicht mehr funktionieren?“
Richtig ist: Einsatzbereitschaft muss regelmäßig überprüft werden.
Alterung, Korrosion, beschädigte Schläuche, undichte Dichtungen oder Veränderungen des Löschmittels können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ein äußerlich unauffälliges Gerät ist deshalb kein verlässlicher Nachweis für einen einsatzbereiten Feuerlöscher.
Die ASR A2.2 sieht grundsätzlich eine Wartung durch Fachkundige alle zwei Jahre vor. Kürzere Herstellerfristen sind einzuhalten; vom Hersteller zugelassene längere Instandhaltungsfristen können berücksichtigt werden. Bei starker Beanspruchung können kürzere Abstände erforderlich sein. Wiederkehrende Druckprüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung sind davon getrennt zu betrachten. ASR A2.2, Abschnitt 7.4.
Umfang und Verfahren richten sich nach Gerät, Herstellerangaben und den einschlägigen Anforderungen. Dokumentierte Ergebnisse und Instandhaltungsnachweise gehören dazu. Ein Aufkleber allein ersetzt keine nachvollziehbare Wartung und keine Mängelbeseitigung.
Diese Punkte lassen sich im Alltag kontrollieren
- Ist der Feuerlöscher am vorgesehenen Standort und frei zugänglich?
- Sind Beschilderung und Bedienhinweise erkennbar?
- Gibt es sichtbare Schäden, fehlende Sicherungen oder Hinweise auf Benutzung?
- Sind Wartungstermine und Verantwortliche dokumentiert?
- Werden Mängel umgehend an die zuständige Stelle gemeldet?
Nach jeder Benutzung gehört ein Feuerlöscher zur fachgerechten Prüfung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Hängen Sie ein kurz ausgelöstes Gerät nicht einfach zurück. Stellen Sie für die Zwischenzeit sicher, dass die erforderliche Brandschutzausstattung weiterhin vorhanden ist.
Mythos 4: „Erst selbst löschen, die Feuerwehr kann warten“
Der Irrtum
„Wir versuchen es erst einmal selbst. Wenn es nicht klappt, rufen wir die Feuerwehr.“
Richtig ist: Menschen schützen und die Alarmierung nicht verzögern.
Brände können sich schnell ausbreiten. Gefährlicher Rauch kann Fluchtwege unbenutzbar machen, bevor große Flammen sichtbar sind. Verlassen Sie sich weder auf feste Minutenangaben zur Brandausbreitung noch auf eine vermeintlich sichere Löschdauer.
Für den Betrieb müssen Alarmierung und Evakuierung nach den örtlichen Abläufen funktionieren. Bringen Sie sich zuerst aus unmittelbarer Gefahr. Warnen Sie andere und veranlassen Sie frühzeitig den Notruf 112 aus einem sicheren Bereich; nutzen Sie vorhandene Handfeuermelder nach dem betrieblichen Alarmplan. Mehrere Personen können diese Aufgaben parallel übernehmen.
Ein Löschversuch kommt nur unter sicheren Bedingungen infrage
- Es handelt sich um einen überschaubaren Entstehungsbrand.
- Ein geeignetes Löschmittel ist sofort verfügbar und seine Bedienung bekannt.
- Sie setzen sich weder Rauch noch anderer unmittelbarer Gefahr aus.
- Ihr Rückzugsweg bleibt frei und sicher.
- Alarmierung und das In-Sicherheit-Bringen anderer werden nicht verzögert.
Breitet sich Rauch aus, fehlt der sichere Rückweg oder ist der Löschversuch erfolglos, ziehen Sie sich zurück. Schließen Sie beim Verlassen die Tür, wenn das gefahrlos möglich ist. Verrauchte Räume und Treppenräume nicht betreten. Die Fachempfehlung von DFV und vfdb betont situationsgerechtes Handeln und den Vorrang der eigenen Sicherheit.
Ist kein sicherer Fluchtweg erreichbar, ziehen Sie sich möglichst in einen vom Brand getrennten Raum zurück, schließen Sie die Tür und melden Sie der Leitstelle unter 112 Ihren genauen Standort. Machen Sie sich bemerkbar und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Aufgaben vor dem Ernstfall klären
Üben Sie, wer alarmiert, wer bei der Evakuierung unterstützt und wo sich alle sammeln. Brandschutzhelfer benötigen praktische Ausbildung; alle Beschäftigten müssen die betrieblichen Notfallabläufe kennen. Geben Sie beim Notruf Ort, Ereignis und gefährdete Personen an und beantworten Sie die Rückfragen der Leitstelle.
Mythos 5: „Im Notfall räumen wir den Fluchtweg schnell frei“
Der Irrtum
„Die Lieferung steht nur kurz im Flur. Bei einem Brand schieben wir sie zur Seite.“
Richtig ist: Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig frei bleiben.
Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV sind Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freizuhalten, damit sie jederzeit nutzbar sind. Lieferungen, Reinigungswagen oder Kartons dürfen die erforderliche Fluchtwegbreite und Zugänglichkeit nicht einschränken.
Hindernisse können die Flucht verzögern, zu Stürzen führen und den Zugang für Rettungskräfte erschweren. Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen besonders verlässlich nutzbare Wege. Brennbare Gegenstände können zusätzlich zur Brandlast werden.
Lieferungen und Abstellflächen klar organisieren
- Geeignete Annahme- und Lagerflächen außerhalb der Fluchtwege festlegen.
- Notausgänge, Türschwenkbereiche und erforderliche Durchgangsbreiten freihalten.
- Kennzeichnung nach den geltenden Anforderungen und dem betrieblichen Konzept umsetzen.
- Beschäftigte, Reinigungsdienste und Lieferanten über die Abstellregeln informieren.
- Kontrollen passend zum Betrieb organisieren und Blockaden zeitnah beseitigen.
Eine beliebige grüne Bodenmarkierung ersetzt keine erforderliche Sicherheitskennzeichnung. Wegeführung, Zeichen und gegebenenfalls Sicherheitsbeleuchtung müssen zusammenpassen. Im Brandfall darf ein verraucht gewordener Weg auch dann nicht betreten werden, wenn er baulich frei ist.
Was im Betrieb hängen bleiben sollte
Fünf Regeln für den Alltag
- Fettbrände: Niemals Wasser einsetzen; geeignete Ausstattung und Eigenschutz beachten.
- Brandschutztüren: Schließfunktion erhalten und unzulässige Blockaden entfernen.
- Feuerlöscher: Wartung, Prüfungen und Mängelbeseitigung verlässlich organisieren.
- Brandmeldung: Sich schützen, andere warnen und die Alarmierung nicht durch Löschversuche verzögern.
- Fluchtwege: Jederzeit frei und nutzbar halten; verrauchte Bereiche meiden.
Besprechen Sie diese Punkte anhand konkreter Situationen im eigenen Betrieb: Wo werden Lieferungen abgestellt? Welche Türen werden häufig blockiert? Wer kümmert sich um benutzte oder beschädigte Feuerlöscher? Praxisnahe Unterweisungen und klare Zuständigkeiten helfen, aus richtigem Wissen verlässliches Handeln zu machen.
Quellen und Aktualität
Die Handlungshinweise wurden am 10. Oktober 2026 mit den folgenden offiziellen Fachinformationen abgeglichen. Beachten Sie zusätzlich die örtlichen Alarm- und Evakuierungsabläufe sowie die Anweisungen der Feuerwehr.
- BBK: Was tun, wenn es brennt?
- DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
- DIBt: Feststellanlagen und bauaufsichtliche Nachweise
- DIBt: Beispiel einer Bauartgenehmigung mit Verweis auf DIN 14677-1
- ASR A2.2: Organisation, Wartung und Prüfung
- DFV/vfdb: Verhalten im Brandfall
- Arbeitsstättenverordnung: Fluchtwege und Notausgänge
Inhaltlich aktualisiert am .
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