Brandschutzvorschriften 2025 – Was sich für Unternehmen geändert hat
Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen in Deutschland einige Aktualisierungen und Konkretisierungen im Bereich Brandschutz. Die Aufsichtsbehörden legen mehr Wert auf die Umsetzung bestehender Vorschriften, und Unternehmen werden verstärkt angehalten, ihre Brandschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Brandschutz bleibt damit ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und unternehmerischen Verantwortung.
Verstöße gegen geltende Brandschutzvorschriften können empfindliche Bußgelder und im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Brandschutz ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern dient unmittelbar dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten.
Wichtige Rechtsgrundlagen im Brandschutz
Das deutsche Brandschutzrecht basiert auf einem Zusammenspiel aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Für Unternehmen sind folgende Grundlagen besonders relevant:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 10 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu treffen. Dazu gehört die Benennung und Ausbildung von Mitarbeitern für diese Aufgaben sowie die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen. Der Umfang dieser Maßnahmen richtet sich nach Art der Arbeitsstätte, der Anzahl der Beschäftigten und den identifizierten Gefährdungen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV konkretisiert die Vorgaben des ArbSchG. Besonders relevant ist § 4 Abs. 4, der die ständige Freihaltung von Fluchtwegen vorschreibt. Der Anhang 2.2 „Maßnahmen gegen Brände" enthält detaillierte Anforderungen an Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen sowie an die Organisation des betrieblichen Brandschutzes.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die ASR gelten als anerkannter Stand der Technik und geben praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der ArbStättV:
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände": Definiert die Grundausstattung mit Feuerlöschern, deren Anzahl und Eignung sowie organisatorische Brandschutzmaßnahmen.
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge": Beschreibt Anforderungen an Anzahl, Anordnung, Breite und Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung": Legt die Gestaltung von Rettungs- und Brandschutzkennzeichnungen fest.
DGUV Vorschriften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ergänzt die staatlichen Vorschriften durch berufsgenossenschaftliche Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen:
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer": Beschreibt Ausbildung, Anzahl und Aufgaben von Brandschutzhelfern und gibt konkrete Empfehlungen (z.B. mindestens 5 % der Beschäftigten als Richtwert).
- DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz": Umfassende Handlungshilfe für die Organisation des Brandschutzes.
- DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention mit Bezug zum Brandschutz.
Landesbauordnungen (LBO)
Die 16 Landesbauordnungen regeln bauliche Brandschutzanforderungen. 2024/2025 wurden in einigen Bundesländern Anpassungen vorgenommen:
- Baden-Württemberg: Integration der LBOAVO und Klarstellungen zu Rettungswegen in Sonderbauten.
- Bayern: Neue Empfehlungen für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern in bestimmten gewerblich genutzten Räumen.
- Nordrhein-Westfalen: Präzisierungen bei Brandschutzkonzepten für Industriebauten.
Wichtige Änderungen 2025
Im Jahr 2025 liegt der Schwerpunkt weniger auf völlig neuen Vorschriften, sondern auf einer konsequenteren Umsetzung bestehender Standards, verstärkten Kontrollen und technologischen Empfehlungen.
Hinweise zu Fluchtwegen: Die ASR A2.3 wurde zuletzt überarbeitet und enthält Empfehlungen zur Nutzung moderner Fluchtwegleitsysteme, wie z.B. dynamischen LED-Leitmarkierungen, besonders in komplexen Gebäudestrukturen.
Dynamische LED-Leitsysteme
Dynamische Fluchtwegleitsysteme werden zunehmend als Best Practice angesehen, insbesondere in großen oder unübersichtlichen Gebäuden. Sie passen die Fluchtweganzeige an die jeweilige Gefahrensituation an und erhöhen die Sicherheit. Es handelt sich jedoch nicht um eine gesetzliche Pflicht, sondern um eine Empfehlung bei Neubauten oder umfassenden Umbauten.
Brandschutzhelfer
Nach DGUV 205-023 sollen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Je nach Gefährdungsbeurteilung, Schichtbetrieb oder Publikumsverkehr kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Konkrete Prozentsätze über 5 % hinaus sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber in der Praxis empfohlen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht.
Regelmäßige Evakuierungsübungen
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Flucht- und Rettungspläne in angemessenen Abständen geübt werden müssen. Es gibt keine starre Jahrespflicht, jedoch empfehlen Aufsichtsbehörden und DGUV, mindestens einmal jährlich eine dokumentierte Evakuierungsübung durchzuführen. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Alle relevanten Bereiche und Schichten einbeziehen
- Realistische Szenarien (z. B. verschiedene Brandorte) simulieren
- Alarmierungs- und Notfalleinrichtungen testen
- Die Ergebnisse dokumentieren und auswerten
- Erkannte Schwachstellen zeitnah beheben
Gefährdungsbeurteilung 2025: Unternehmen sind verpflichtet, Brandgefahren in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Eine jährliche Aktualisierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen, insbesondere bei organisatorischen oder baulichen Änderungen.
Standards für die Gefährdungsbeurteilung
Die brandschutzbezogene Gefährdungsbeurteilung sollte systematisch erfolgen. Es gibt kein einheitlich vorgeschriebenes Muster, jedoch empfiehlt es sich, folgende Faktoren zu bewerten:
- Art und Menge brennbarer Stoffe
- Vorhandene Zündquellen und deren Wahrscheinlichkeit
- Bauliche Gegebenheiten und vorhandene Rettungswege
- Personenanzahl und -struktur (z. B. Mobilität, Ortskenntnis)
- Vorhandene Lösch- und Rettungsmöglichkeiten
Digitalisierung im Brandschutz
Digitale Tools wie Wartungsapps oder QR-Codes sind keine gesetzliche Pflicht, können aber die Organisation und Nachverfolgung von Brandschutzmaßnahmen deutlich erleichtern. Beispiele für sinnvolle digitale Lösungen:
- Digitale Brandschutzordnungen mit automatischen Updates
- QR-Codes zur einfachen Erfassung von Anwesenheiten bei Sammelplätzen
- Elektronische Wartungs- und Prüfprotokolle für Brandschutzeinrichtungen
- Apps zur Alarmierung und Koordination der Brandschutzhelfer
Praxistipp: Unternehmen können die Effizienz ihres Brandschutzes steigern, indem sie digitale Systeme schrittweise einführen und mit bestehenden Anlagen wie Brandmelde- oder Zutrittskontrollsystemen verknüpfen.
Anpassungen in Sonderbauvorschriften
Einige Sonderbauvorschriften wurden zuletzt aktualisiert, besonders für größere oder spezielle Gebäudetypen. Beispiele:
- Verkaufsstättenverordnung: Klarstellungen zu Brandschutzmaßnahmen in Warenlagern ab 2.000 m²
- Industriebaurichtlinie: Anpassungen bei Brandabschnittsgrößen in automatisierten Hochregallagern
- Versammlungsstättenverordnung: Empfehlungen zu zusätzlichen Fluchtwegen bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen
Aktuelle Pflichten für Unternehmen im Überblick
Die grundlegenden Brandschutzpflichten, die jedes Unternehmen erfüllen muss, gelten auch 2025 unverändert. Allerdings wird die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert, und eine lückenlose Dokumentation wird immer wichtiger.
Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept
Jeder Arbeitgeber muss eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung erstellen, die auch Brandgefahren berücksichtigt. Ein darauf aufbauendes Brandschutzkonzept sollte enthalten:
- Bewertung aller Brandrisiken im Betrieb
- Festlegung von Brandschutzmaßnahmen (baulich, technisch, organisatorisch)
- Benennung von Verantwortlichen und deren Aufgaben
- Notfall- und Evakuierungspläne
- Regelmäßige Aktualisierung, insbesondere bei Änderungen im Betrieb
Brandschutzhelfer – Bestellung und Ausbildung
Nach DGUV Information 205-023 sollten mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst Theorie (ca. 2–4 Unterrichtseinheiten) und praktische Löschübungen. Typische Ausbildungsinhalte sind:
- Grundlagen des Brandschutzes (Brandlehre, Brandklassen)
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall und bei Evakuierungen
- Praktische Übungen mit verschiedenen Feuerlöschern
Hinweis: Die DGUV empfiehlt eine Auffrischungsschulung alle 3 bis 5 Jahre. Bei erhöhter Brandgefahr oder Personalwechseln kann eine häufigere Wiederholung sinnvoll sein.
Feuerlöscher-Ausstattung nach ASR A2.2
Die Grundausstattung beträgt weiterhin 6 Löschmitteleinheiten (LE) je 400 m² Grundfläche. Beispiele für Löschmitteleinheiten:
- 6 kg Pulverlöscher = 10 LE
- 6 l Schaumlöscher = 6 LE
- 5 kg CO₂-Löscher = 5 LE
Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Lackierereien, Tischlereien, Lager für brennbare Flüssigkeiten) kann eine zusätzliche Ausstattung erforderlich sein. Die Wartung alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person ist weiterhin Pflicht.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne sind erforderlich, wenn:
- Flucht- und Rettungswege unübersichtlich sind
- Viele Personen im Gebäude sind (Richtwert: über 50 Personen)
- Ortsunkundige Personen (Kunden, Besucher) anwesend sind
- Besondere Gefährdungen vorliegen
Praxistipp: Die DIN ISO 23601 bietet eine gute Grundlage für Flucht- und Rettungspläne. Diese müssen aktuell, leicht verständlich und an zentralen Stellen (z. B. Eingängen, Treppenhäusern) angebracht sein. Vergessen Sie nicht die deutliche Kennzeichnung von Sammelplätzen im Freien!
Fazit
Brandschutz bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für alle Unternehmen. Während sich die grundlegenden Vorschriften nicht grundlegend geändert haben, rücken die konsequente Umsetzung, regelmäßige Kontrollen und eine vollständige Dokumentation stärker in den Fokus. Unternehmen, die ihre Gefährdungsbeurteilungen aktuell halten, Brandschutzhelfer schulen und Flucht- sowie Rettungspläne überprüfen, erfüllen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern sorgen aktiv für Sicherheit. Digitale Lösungen und praxisnahe Übungen können die Wirksamkeit der Maßnahmen zusätzlich erhöhen. Wer Brandschutz als fortlaufende Aufgabe versteht, schützt nicht nur Sachwerte, sondern vor allem Menschenleben.
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